Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systema GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Systema GmbH

Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Systema GmbH bestätigt worden sind. Die Systema GmbH ist berechtigt, die Ansprüche der Geschäftsverbindung mit dem Kunden abzutreten. Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle älteren Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Systema GmbH.

Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Systema GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Die Systema GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Systema GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

Preise
Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zzgl. der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt der Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Systema GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen die Systema GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Systema GmbH zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Systema GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Systema GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Systema GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Systema GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Systema GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Systema GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Systema GmbH verlassen hat. Die Systema GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Systema GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Systema GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Systema GmbH sind je nach Vereinbarungen per Vorauskasse, per Nachnahme oder bei Selbstabholung in bar zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn etwaige Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Systema GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung, berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Systema GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der Systema GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Systema GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Systema GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Systema GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Systema GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt
Die Systema GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von der Systema GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Systema GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Systema GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Systema GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von der Systema GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an die Systema GmbH ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Systema GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Systema GmbH ab. Die Systema GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum der Systema GmbH hinweisen und die Systema GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die im Eigentum der Systema GmbH stehende Ware abzuwehren. Bei Zahlungsverzug -insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks- ist die Systema GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes dieser Ware trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck von ihm nicht eingelöst werden kann, auf Anforderung der Systema GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Systema GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Systema GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten den Anspruch der Systema GmbH um 25%, wird die Systema GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.

Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der Systema GmbH gelieferten Produkte (Hardware) 12 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist die Systema GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss der Systema GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Systema GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell -und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines mit dem die Ware geliefert wurde, an die Systema GmbH in der von der Systema GmbH gelieferten Verpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Systema GmbH über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Systema GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungspflicht ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass diese mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Systema GmbH in Höhe von 100,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser Systema GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei der Systema GmbH entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von der Systema GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf die Systema GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch die Systema GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch die Systema GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, sofern nicht Ansprüche gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB betroffen sind.  Für Software Dritter übernimmt die Syscare GmbH & Co.KG keine Gewährleistung

Garantie
Die Systema GmbH übernimmt für die von ihr gelieferten Hard- und Software, die von Dritten hergestellt wurde, in keinem Fall eine Garantie.

Software
Für Mängel an von Dritten erstellter oder gelieferter Software haftet die Systema GmbH nicht. Der Kunde ist verpflichtet, den Hersteller der Software gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Die Rücknahme geöffneter Softwareverpackungen ist ausgeschlossen. Sollte der Kunde aufgrund eines Softwarefehlers ausnahmsweise vom Vertrag mit der Systema GmbH zurücktreten können, ist er verpflichtet, die von der Systema GmbH verschaffte Nutzungsmöglichkeit der Software zurück zu gewähren. Sollte die Originalverpackung bzw. die von der Systema GmbH gelieferte Verpackung des Datenträgers geöffnet oder beschädigt sein, kann die Systema GmbH den Nachweis verlangen, dass der Kunde keine Kopien der Software angefertigt und sämtliche Installationen von seiner Hardware entfernt hat. Darüber hinaus ist der Kunde zur Herausgabe der bis zum Zeitpunkt der Rückgabe gezogenen Gebrauchsvorteile verpflichtet. Die Systema GmbH übernimmt außer für den Fall, dass sie dies ausdrücklich zugesichert hat, keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit den beim Kunden vorhandenen Hard- und Softwarekomponenten kompatibel ist oder über bestimmte Eigenschaften verfügt. Neben den hier getroffenen Regelungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers und diese sind vom Kunden zu beachten bzw. einzuhalten.

Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die Systema GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ersatzansprüche für derartige Schäden verjähren binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Systema GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Mettmann als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Gerichtsstand für beide Seiten ist das Amtsgericht Mettmann bzw. das Landgericht Wuppertal.

Datenschutz
Die Systema GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesem erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß DSGVO, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist über die Webseite www.systema-computer.de/datenschutz-systema abrufbar.

Export
Die Systema GmbH weist darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren unter Umständen nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.

Haan, den 15.02.2021

Systema GmbH
Hunsrückstraße 7 – 42781 Haan
Tel.: +49 (2129) 9302 0
Fax: +49 (2129) 9302 22
Email: info@systema-computer.de
Website: www.systema-computer.de

Sitz der Gesellschaft: 42781 Haan
Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal HRB 13146
Geschäftsführer: Peter Mantz und Klaus Möller
UST-ID-Nr.: DE121391283